Flächen mit geringer Verkehrsbelastung

Diese Pflaster- und Plattenflächen können mit Fahrzeugen bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht befahren werden, z.B. Grundstückszufahrten, Park- und Gartenanlagen, Geh- und Radwege, Bereiche von Plätzen und Fußgängerzonen ohne Lade- und Busverkehr, Pkw-Parkplätze.